EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105
Neue Anlagen ab dem 01. Januar 2012 und einer Leistung größer 100kWp müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
Ihre Anlage muss Fernabregelbar, und die Abrufung der aktuellen Einspeisung durch den Netzbetreiber möglich sein. Es muss ein Zentraler NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) eingebaut werden, der die Anlage im Fall von Netzstörungen allpolig abschaltet.
Es gelten alle Anlagen unter der selben Anschrift, unabhängig von den Besitzverhältnissen.
Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW
Wir sind Ihr Partner für die technische Umsetzung der geforderten Techniken. In Zusammenarbeit mit unseren Datenloggern, die die Abschaltungen umsetzen und dokumentieren, können Sie den entgangenen Ertrag gegenüber dem verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen.
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