EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105
Ihre Anlage wurde nach dem 01. Januar 2009 und vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen, und die installierte Leistung ist kleiner als 30kWp:
Für Ihre Anlage ergeben sich nach dem derzeitigen Stand der Gesetze keine Änderungen.
Dennoch sollten Sie vielleicht einmal über eine Anlagenüberwachung nachdenken, um Ihr Kapital nachhaltig zu sichern.
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