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EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105

Ihre Anlage wurde nach dem 01. Januar 2009 und vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen,
und die installierte Leistung ist kleiner als 30kWp:

Für Ihre Anlage ergeben sich nach dem derzeitigen Stand der Gesetze keine Änderungen.

Dennoch sollten Sie vielleicht einmal über eine Anlagenüberwachung nachdenken, um Ihr Kapital nachhaltig zu sichern.